Individuelle Schulungen

nach § 45 SGB XI

Was sind Individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI?

Individuelle Schulungen zu Hause

  • Schulungen finden bei Ihnen zu Hause statt und richten sich nach Ihrer Pflegesituation und individuellen Bedürfnissen.

    Dauer: bis zu 120 Minuten.
    Sie teilen Ihren Schulungsbedarf mit, danach erfolgt eine Terminabsprache. Die Pflegefachkraft analysiert Ihren Bedarf und passt die Inhalte an, um Lösungen für Ihre Versorgung zu finden.

  • Die Ergebnisse werden in einem Schulungsprotokoll festgehalten und zusammen mit der Rechnung an die Pflegekasse geschickt.

  • Wenn mehr als eine Schulung nötig ist, können zwei Folgeschulungen vereinbart werden.

  • Falls sinnvoll, weist die Fachkraft auf weitere passende Pflegekurse oder Selbsthilfegruppen hin.

  • Für die Durchführung zu Hause ist deine schriftliche Einwilligung erforderlich. Ist die Pflegebedürftige Person nicht einwilligungsfähig, braucht es die Einwilligung einer berechtigten Person (z. B. Betreuer). Textform genügt. Falls eine Einwilligung nicht rechtzeitig in Textform erteilt werden kann, ist auch eine mündliche Einwilligung möglich, wenn das die Schulung sonst unmöglich machen würde. Die mündliche Einwilligung und die Gründe dafür müssen schriftlich festgehalten werden.

Überleitungspflege

  • Vor der Entlassung aus einer stationären Einrichtung können An- und Zugehörige eine bis zu 60-minütige Schulung erhalten, danach in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung eine weitere Schulung von bis zu 120 Minuten zu Hause.

Für wen sind Individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI?

Das Schulungsangebot richtet sich vor allem an Pflegebedürftige und deren pflegende An- und Zugehörige (Pflegepersonen):

• deren Pflegesituation einer individuellen, zielgerichteten Beratung bedarf

• mit sehr spezifischen Pflegesituationen

• die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder sonstiger Belastungen nicht in der Lage sind, an einem Pflegekurs teilzunehmen

  • Einschätzung

    • Kontaktaufnahme

    • Ermittlung des Wissensstands

    • Zugrundeliegendes Pflegeverständnis

    • Pflege-/Wohnsituation und soziales Umfeld (Probleme und Ressourcen)

    Gemeinsame Zielerarbeitung

    • Ziele zu Themenschwerpunkten festgelegen

    Unterstützung der Zielerreichung

    • Informationsaneignung Pflegebedürftigen/Pflegeperson

    • Konkrete Anleitung in pflegerischen Situationen

    • Umgang mit Hilfsmitteln

    • Vertiefung der pflegerischen Fähig- und Fertigkeiten

    Evaluation

    • Feedback Pflegebedürftigen/Pflegeperson

    • Selbstbewertung der Pflegeperson

    • Reflexion der Lerninhalte

    • Klärung offener Fragen

  • Beispiele:

    • Zielgerichtete Beratung zu individuellen Problemsituationen

    • Unterweisung in speziellen Pflegetätigkeiten

    • Unterweisung im Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln

    • Verringern von Überlastungssituationen

    • optimale Ressourcennutzung

    • Bewältigungsstrategien erlernen